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Geschrieben von Jörg Stein   
Sonntag, 30. November 2008

Teilnahmebedingungen für Bezirksgruppenausfahrten

 Für die Anmeldung zu einer Tour sind zwei Schritte notwendig:  

1. Schriftliche Anmeldung

Dazu kann das Anmeldeformular in der Heftmitte verwendet werden oder formlos mit Angabe von Tourennummer, Name, Anschrift und Telefon an:
                     Siegfried Wolf, Bergstraße 15, 71116 Gärtringen, Tel. 07034-992221
                                   oder E-Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können       
oder über die Internet-Seite www.alpenverein-bb.de
  

2. Überweisung der Teilnehmergebühr

bzw. des Organisationsbeitrags mit genauer Angabe der Tourennummer auf das
                Konto 1020010 der Sektion Schwaben Bezirksgruppe Kreis Böblingen,
                bei der Kreissparkasse Böblingen, BLZ 603 501 30. 

Ausnahme Seniorengruppe: Bitte melden Sie sich beim Leiter der Aktiven Senioren an. 

Bei Ausfahrten, deren Teilnehmerzahl begrenzt ist, entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen. Für Kinder und Jugendliche ohne eigenes Einkommen entfällt die Teilnehmergebühr bzw. der Organisationsbeitrag. 

Rücktritt: Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Tourenleiter unverzüglich von seiner Nicht-Teilnahme zu informieren. Bei Rücktritt bis zum Anmeldeschluss wird der volle Teilnehmerbeitrag zurückbezahlt. Bei Rücktritt danach werden alle entstandenen Kosten vom Teilnehmer zurückverlangt, mindestens verfällt jedoch die Anmeldegebühr.

 

Bergtouren sind immer mit einem Risiko verbunden. Deshalb erfolgt jede Teilnahme an solchen bergsportlichen Aktivitäten grundsätzlich auf eigene Gefahr und Verantwortung. Mit der Anmeldung verzichtet jeder Teilnehmer ausnahmslos auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Tourenleiter und Ausbilder, andere Sektionsmitglieder oder von der Sektion beauftragte Personen sowie die Sektionsleitung der Sektion Schwaben und den Vorstand der Bezirksgruppe Kreis Böblingen, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen ein Schaden abgedeckt ist und die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen

Innerhalb des Tourenprogramms werden die folgenden Symbole verwendet: 

O              Leiter einer Führungstour. Dieser Leiter ist ein ausgebildeter Fachübungsleiter oder DAV-Ausbilder. Während der Tour sind die Teilnehmer verpflichtet, den Anordnungen des Tourenleiters Folge zu leisten. Der Tourenleiter ist berechtigt, Teilnehmer, die die für die Tour erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, von der Tour auszuschließen. Er kann den Tourenverlauf abändern, wenn er dies für erforderlich hält.

 J              Organisator einer Gemeinschaftstour. Gemeinschaftstouren sind  Touren, an denen die Teilnehmer in eigener Verantwortung teilnehmen. Es gibt dabei keinen Führer, vielmehr werden die Touren gemeinschaftlich geplant und durchgeführt. Der „Organisator“ der Tour legt lediglich die Rahmenbedingungen fest und ist für die Organisation (Buchung von Unterkunft, etc.) zuständig.  

?             Teilnehmergebühr. Die Bezirksgruppe erhebt diese Gebühr, um ihre eigenen Kosten zu decken und um dem jeweiligen Tourenleiter seine Kosten zu erstatten. Während der Tour können zusätzliche Kosten (z.B. Anreise, Unterkunft und Verpflegung) entstehen.

6               Anmeldeschluss. Nach diesem Datum entscheidet sich, ob genügend Teilnehmer da sind, um die Tour durchzuführen. Außerdem wird die Unterkunft reserviert. Ob im Einzelfall noch eine Anmeldung nach diesem Termin möglich ist, muss mit dem Tourenleiter direkt abgeklärt werden. 

I             Maximale Anzahl an Teilnehmern

 

2               Ausrüstungsliste für diese Tour. Eine zweckmäßige Ausrüstung ist unbedingt erforderlich. Zum Teil kann Material beim Gerätewart ausgeliehen werden (z.B. Klettergurt, Steigeisen, Pickel, VS-Gerät und Schneeschuhe). Gerätewart ist Helmut Baum (07031-271941.

 

v             Erscheint dieses Symbol, dann erfolgt die Anreise zur Tour mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Ansonsten erfolgt sie mit Privat-PKWs (möglichst in Fahrgemeinschaften) oder einem Kleinbus.

 F             Voraussetzungen für die Tour. Die technischen Voraussetzungen werden verbal beschrieben, die konditionellen Anforderungen wie folgt definiert: 
&            mittlere Kondition: Gehzeit bis 5 Stunden / 600 Höhenmeter
&&          gute Kondition: Gehzeit bis 7 Stunden / 1000 Höhenmeter
&&&        sehr gute Kondition: Gehzeit bis 9 Stunden/1400 Höhenmeter
&&&&      außergewöhnliche Kondition: Gehzeit über 9 Std./1400 Hm 

Vereinbarung über die Aufteilung von Fahrtkosten, wenn die Anreise zu einer Tour/Veranstaltung mit Privat-PKWs erfolgt:

Pro Fahrzeug werden pro gefahrenem Kilometer 0,25 € berechnet. Der so entstehende Betrag wird von allen Teilnehmern (auch den Fahrern) zu gleichen Teilen eingesammelt und dann gleichmäßig auf die Fahrer aufgeteilt.

(Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 8. November 2006)

 

Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 30. November 2008 )
 
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